Standardkatalog BFE · Heizungstechnik · Version 2.0
Ersatz von dezentralen Elektroheizungen durch Klimageräte in Wohnbauten
Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen, welche durch die Sanierung von einer ortsfesten Widerstandsheizung (Elektroheizung) in Wohngebäuden durch den Ersatz durch ortsfeste reversible Split- oder Multisplit-Klimageräte ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.
Beispiele und Szenarien
Was die Massnahme bringt
5.0 Rp./kWh
Szenario A
Ersatz einer dezentralen Elektroheizung in einem Zweifamilienhaus mit einer 6 Zimmer- und einer 2 Zimmerwohnung
77'100kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
Ersatz einer dezentralen Elektroheizung in einem Einfamilienhaus (4 Zimmerwohnung)
55'400kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
FörderbeitragCHF 2’770
Eingaben: Erstwohnung 4 Zimmer (GEAK C)
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
Altes System
Neues System
Technologie
Ortsfeste elektrische, elektrische Speicher- und elektrische Fussboden-Einzelraumheizgeräte im Geltungsbereich des Anhangs 1.18 EnEV
Ortsfeste reversible Split- oder Multisplit-Klimageräte (maximal 2 Aussengeräte pro Gebäude) im Geltungsbereich des Anhangs 1.13 EnEV
Effizienzklasse
-
A++ oder besser
Gebäudekategorie
Wohnen EFH
Höhe über Meer
1’200 m oder tiefer
Gebäudehülle
Energieeffizienzklasse D oder besser
Wärmeschutz
Die Anforderungen an den Sonnenschutz gemäss SIA 180 (2014) müssen eingehalten werden.
Umsetzung
Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
Entsorgung
Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
3.GEAK-Gebäudeenergieausweise oder eine kurze Erläuterung zu den CO₂-Rechner Eingabedaten (Format PDF)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾
Symbole, Begriffe und Einheiten
Symbol
Beschreibung
Einheit
E
jährlicher Stromverbrauch
kWh/a
ΔEeco
kumulierte Stromeinsparungen
kWh
A
Energiebezugsfläche
m²
Q
spezifischer Wärmebedarf
kWh/m²
η
Nutzungsgrad
—
Berechnungsformeln
Kumulierte Stromeinsparungen
ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns
Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch des alten und neuen Zustands, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.