EFFEL: Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten
EFFEL ist die Effizienzverpflichtung für Elektrizitätslieferanten nach Art. 46b des Energiegesetzes (EnG). Sie ist Teil des Mantelerlasses, gilt seit Januar 2025 und greift erstmals 2026. EEAgentur macht Ihr Effizienzprojekt EFFEL-konform.
Was ist EFFEL?
EFFEL steht für die «Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten». Mit dem Mantelerlass hat das Schweizer Parlament Elektrizitätslieferanten verpflichtet, jährlich Stromeinsparungen zu erzielen. Ziel ist es, bis 2035 2 TWh Strom durch Effizienzmassnahmen einzusparen.
Die rechtliche Grundlage bildet Art. 46b des Energiegesetzes (EnG); die Details regeln die Energieverordnung (EnV) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Elektrizitätslieferanten können Effizienzprojekte bei ihren Kundinnen und Kunden vergüten und die Kosten auf den Strompreis umlegen.
Rechtliche Grundlage: Art. 46b EnG
Mit Art. 46b EnG hat das Parlament das Ziel verankert, bis 2035 2 TWh Strom durch Effizienzmassnahmen einzusparen. Die Umsetzung der Effizienzverpflichtung für Elektrizitätslieferanten ist in der Energieverordnung (EnV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV) geregelt.
Wer ist von EFFEL betroffen?
Die Verpflichtung gilt für Elektrizitätslieferanten, die in den drei vorangehenden Kalenderjahren im Durchschnitt 10 GWh oder mehr Strom an Endverbraucher abgesetzt haben. Sie müssen jährliche Einsparungen von 2 % ihres Referenzstromabsatzes erzielen, mit reduzierten Anteilen in den ersten Jahren.
Einsparziele im Zeitverlauf
Welche Massnahmen zählen?
Anrechenbar sind Massnahmen bei Stromverbrauchern, die bereits in Betrieb, bereits elektrisch betrieben und bei Endverbrauchern in der Schweiz installiert sind:
Geräte wie Wärmepumpen und effiziente Haushalts- und Gewerbegeräte.
Anlagen wie Produktionsanlagen in der Industrie sowie Pumpen, Motoren und Beleuchtung.
Fahrzeuge, im Wesentlichen die Elektromobilität.
Die Einsparungen müssen nachgewiesen werden. EEAgentur erstellt die nötigen Einsparprotokolle und stellt sicher, dass Ihr Projekt anrechenbar und behördenfest ist.
Wie EEAgentur bei EFFEL unterstützt
Die Energieagentur St. Gallen setzt mit EEAgentur das EFFEL-Programm um. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts, berechnen das Einsparpotenzial, erstellen die Dokumentation und vermitteln Sie an den passenden Elektrizitätslieferanten. So profitieren Unternehmen, Organisationen, Haushalte und öffentliche Einrichtungen von EFFEL.
Häufige Fragen zu EFFEL
Was bedeutet EFFEL?
EFFEL steht für «Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten»: die Effizienzverpflichtung nach Art. 46b des Schweizer Energiegesetzes (EnG).
Wer ist von der Effizienzverpflichtung betroffen?
Betroffen sind Elektrizitätslieferanten, die im Durchschnitt der drei vorangehenden Jahre 10 GWh oder mehr Strom an Endverbraucher abgesetzt haben. Sie müssen jährlich Stromeinsparungen erzielen.
Welche Fristen und Einsparziele gelten?
Die Verpflichtung greift erstmals 2026. Die Anteile steigen schrittweise: 0 % im Jahr 2025, 1 % 2026, 1,5 % 2027 und ab 2028 2 % des Referenzstromabsatzes.
Welche Massnahmen sind anrechenbar?
Anrechenbar sind Massnahmen bei bereits installierten, elektrisch betriebenen Stromverbrauchern in der Schweiz: Geräte (z. B. Wärmepumpen), Anlagen (z. B. in der Industrie) und Fahrzeuge (Elektromobilität).
Wie hilft EEAgentur bei EFFEL?
EEAgentur prüft die Förderfähigkeit, berechnet das Einsparpotenzial, erstellt die Einsparprotokolle und vermittelt Ihr Projekt an den passenden Elektrizitätslieferanten.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Energie (BFE): Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten

