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Individuelle Lösungen

Nicht-standardisierte Massnahmen im EFFEL-Programm

Für innovative oder projektspezifische Effizienzvorhaben im EFFEL-Programm (Art. 46b EnG), die nicht im Standardkatalog gelistet sind. Wir begleiten Sie durch das Zulassungsverfahren beim BFE und übernehmen die vollständige Dokumentation.

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Teil des EFFEL-Programms

Nicht-standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie kommen zum Zug, wenn ein Projekt vom BFE-Standardkatalog abweicht und individuell nachgewiesen werden muss.

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Massgeschneiderte Lösungen

Wenn Ihre Effizienzidee vom Standardkatalog abweicht, unterstützen wir Sie bei der individuellen Antragstellung und Zulassung.

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Berechnungsmethodik & Nachweise

Wir entwickeln für Sie eine nachvollziehbare Wirkungsberechnung und stellen alle erforderlichen Unterlagen zusammen.

Individuelle Lösungen

Begleitung durch den Prozess

Von der Antragsvorbereitung über die Kommunikation mit der Geschäftsstelle bis zur finalen Freigabe – wir koordinieren alle Schritte.

Was sind nicht-standardisierte Massnahmen?

Nicht-standardisierte Massnahmen sind Energieeffizienzmassnahmen, die nicht in der offiziellen Liste der standardisierten Massnahmen aufgeführt sind. Sie erfordern eine individuelle Prüfung und Zulassung durch die Geschäftsstelle des BFE.

Typische Beispiele

  • Innovative oder neuartige Technologien
  • Branchenspezifische Prozessoptimierungen
  • Komplexe Systemanpassungen mit mehreren Komponenten
  • Massnahmen mit projektspezifischen Rahmenbedingungen

Das Zulassungsverfahren

Für die Zulassung einer nicht-standardisierten Massnahme ist ein strukturierter Antragsprozess erforderlich:

1

Antragsvorbereitung

Wir erstellen eine detaillierte Massnahmenbeschreibung und entwickeln die Berechnungsmethodik für die Stromeinsparungen.

2

Einreichung beim BFE

Der vollständige Antrag wird über uns bei der Geschäftsstelle eingereicht – inklusive aller technischen Nachweise und Annahmen.

3

Prüfung & Genehmigung

Die Geschäftsstelle prüft den Antrag innerhalb von ca. 90 Tagen und erteilt bei positiver Bewertung ein Ad-hoc-Einsparprotokoll.

4

Umsetzung & Meldung

Nach Umsetzung der Massnahme verwenden wir das genehmigte Protokoll für die Anrechnung an Ihre Zielvorgabe.

Bearbeitungsdauer: ca. 90 Tage
Gültigkeit des Protokolls: 3 Jahre

Anforderungen an nicht-standardisierte Massnahmen

Damit eine Massnahme zugelassen werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

Orientierung an bester verfügbarer Technik

Die Massnahme muss eine höhere Energieeffizienz aufweisen als branchenübliche Lösungen.

Nachweisbarkeit der Einsparungen

Stromeinsparungen müssen durch physikalische Messung oder auf Basis wissenschaftlich begründeter Berechnungen nachweisbar sein.

Umsetzung in der Schweiz

Die Massnahme muss bei Endverbrauchern in der Schweiz durchgeführt werden.

Dauerhaftigkeit

Die Massnahme darf nicht zeitlich befristet oder leicht rückgängig zu machen sein.

Nicht anrechenbare Massnahmen

  • Massnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Bund, MuKEn 2014)
  • Massnahmen mit Finanzhilfen von Bund, Kantonen oder Gemeinden
  • Massnahmen bei stromintensiven Endverbrauchern (RNZ-berechtigt)
  • Massnahmen im Rahmen von Zielvereinbarungen
  • Reine Verhaltensmassnahmen ohne technische Komponente

Unsere Dienstleistungen

Wir übernehmen den gesamten Prozess von der ersten Idee bis zur finalen Anrechnung:

1

Vorabklärung & Machbarkeit

Wir prüfen, ob Ihre Massnahme förderfähig ist und entwickeln eine erste Einschätzung der möglichen Einsparungen.

2

Antragserstellung

Wir erstellen die vollständige Antragsdokumentation mit Massnahmenbeschreibung, Berechnungsmethodik und allen erforderlichen Nachweisen.

3

Kommunikation mit der Geschäftsstelle

Wir koordinieren die Kommunikation mit dem BFE, beantworten Rückfragen und setzen allfällige Anpassungen um.

4

Umsetzungsbegleitung

Nach der Genehmigung unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung und Dokumentation der Massnahme.

5

Meldung an das BFE

Wir bereiten das genehmigte Einsparprotokoll auf und reichen die umgesetzte Massnahme für Sie ein.

Vorteile mit EEAgentur

Erfahrung mit individuellen Antragsprozessen und BFE-Anforderungen
Entwicklung von nachvollziehbaren Berechnungsmethoden
Vollständige Dokumentation und Nachweisvorbereitung
Koordination mit der Geschäftsstelle
Minimierung des administrativen Aufwands

Ihre Effizienzidee ist einzigartig?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben in einem kurzen Gespräch. Wir prüfen die Förderfähigkeit, schätzen die Einsparungen ab und begleiten Sie durch das gesamte Zulassungsverfahren.

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