Standardkatalog BFE · Heizungstechnik · Version 2.0
Ersatz von elektrischen Wassererwärmern in Gebäuden
Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von konventionellen elektrischen Warmwasserbereitern in Gebäuden durch eine mit erneuerbaren Energiequellen betriebene Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral) ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.
Beispiele und Szenarien
Was die Massnahme bringt
5.0 Rp./kWh
Szenario A
Ersatz von 10 dezentralen Elektroboilern in einem Wohngebäude mit 6 Erstwohnungen und 4 Zweitwohnungen
83'200kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
Ersatz eines zentralen Elektroboilers in einem Café mit 20 Sitzplätzen
46'000kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
FörderbeitragCHF 2’300
Eingaben: 20 Sitzplätze Restaurant / Café
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
Altes System
Neues System
Technologie
Elektrischer konventioneller Einbau-Warmwasseraufbereiter im Geltungsbereich des Anhangs 1.15 EnEV
-
Energiequelle
100 % Elektrizität
≥ 60 % Holz, Solar-, Umgebungs- oder Fernwärme.
Die Nutzung von Elektroheizstäbe als Ergänzungsheizung ist nicht zulässig.
Energieeffizienz
-
Warmwasseraufbereiter mit Wärmepumpe müssen mit einem gültigen Gütesiegel der FWS zertifiziert sein.
Solarkollektoren von solarbetriebenen Warmwasserbereitern müssen mit einem gültigen Solar Keymark Gütesiegel zertifiziert sein.
Umsetzung
Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
Entsorgung
Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾
Symbole, Begriffe und Einheiten
Symbol
Beschreibung
Einheit
E
jährlicher Stromverbrauch
kWh/a
ΔEeco
kumulierte Stromeinsparungen
kWh
f
Faktor
—
Ns
Standardwirkungsdauer
a
V
Warmwasservolumen
l/d
η
Nutzungsgrad
—
Berechnungsformeln
Kumulierte Stromeinsparungen
ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns
Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch des alten und neuen Zustands, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.
Jährlicher Stromverbrauch
Ex = (1/η_x) × ρ·cp × Δθ_gen × Σ(fP,i × di × 1.5 × ni × VW,u,i)
Der jährliche Stromverbrauch hängt vom täglichen Nutzwarmwasserbedarf sowie von den Wärmeverlusten des Speichers und der Leitungen ab.
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.