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HZ-01a
Version 2.0
Ersatz
Standardisierte Massnahme
EFFEL-Programm

Ersatz von elektrischen Wassererwärmern in Gebäuden

Heizungstechnik

Ziel der Massnahme

Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von konventionellen elektrischen Warmwasserbereitern in Gebäuden durch eine mit erneuerbaren Energiequellen betriebene Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral) ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.

Beispiele und Szenarien

5.0 Rp./kWh
0.1 Rp./kWh10.0 Rp./kWh
Szenario A
Einsparung

Ersatz von 10 dezentralen Elektroboilern in einem Wohngebäude mit 6 Erstwohnungen und 4 Zweitwohnungen

83'200
kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

Förderbeitrag
CHF 4’160

Eingaben

6 Erstwohnungen MFH, 4 Zweitwohnungen MFH

Szenario B
Einsparung

Ersatz eines zentralen Elektroboilers in einem Café mit 20 Sitzplätzen

46'000
kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

Förderbeitrag
CHF 2’300

Eingaben

20 Sitzplätze Restaurant / Café

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
TechnologieElektrischer konventioneller Einbau-Warmwasseraufbereiter im Geltungsbereich des Anhangs 1.15 EnEV-
Energiequelle100 % Elektrizität≥ 60 % Holz, Solar-, Umgebungs- oder Fernwärme. Die Nutzung von Elektroheizstäbe als Ergänzungsheizung ist nicht zulässig.
Energieeffizienz-Warmwasseraufbereiter mit Wärmepumpe müssen mit einem gültigen Gütesiegel der FWS zertifiziert sein. Solarkollektoren von solarbetriebenen Warmwasserbereitern müssen mit einem gültigen Solar Keymark Gütesiegel zertifiziert sein.
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  • 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  • 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)

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Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
fFaktor—
NsStandardwirkungsdauera
VWarmwasservolumenl/d
ηNutzungsgrad—

Berechnungsformeln

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch des alten und neuen Zustands, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.

Jährlicher Stromverbrauch

Ex = (1/η_x) × ρ·cp × Δθ_gen × Σ(fP,i × di × 1.5 × ni × VW,u,i)

Der jährliche Stromverbrauch hängt vom täglichen Nutzwarmwasserbedarf sowie von den Wärmeverlusten des Speichers und der Leitungen ab.

Downloads

Dokumentation (PDF)
Vollständige technische Dokumentation inkl. Berechnungsgrundlagen
DOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)
Interaktives Berechnungstool für Einsparungen
PRO herunterladen

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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