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Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

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© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
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Standardkatalog BFE · Heizungstechnik · Version 2.0

Ersatz von Umwälzpumpen für Heizgruppen in Gebäuden

Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von Umwälzpumpen für Heizgruppen in Gebäuden durch effizientere und kleinere Modelle ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.

Auf einen Blick

HZ-02a

Typ
Ersatz
Version
2.0
Beispiel A · Ersatz von einer Primärkreis-Umwälzpumpe und zwei Umwälzpumpen für Heizgruppen in einem Wohngebäude mit einer Norm-Heizlast von 250 kW
kein Beispiel im Katalog
Nachweise
3 Dokumente
Förder-Check für HZ-02a starten
  • Beispiele und Rechner
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Beispiele und Szenarien

Was die Massnahme bringt

5.0 Rp./kWh

Szenario A

Ersatz von einer Primärkreis-Umwälzpumpe und zwei Umwälzpumpen für Heizgruppen in einem Wohngebäude mit einer Norm-Heizlast von 250 kW

35'955kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

FörderbeitragCHF 1’798

Eingaben: 3 Umwälzpumpen (2x Heizgruppe, 1x Heizkessel)

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
Energieeffizienz (gemäss EnEV)-Nassläufer-Umwälzpumpe mit Q < 1.8 m³/h: EEI ≤ 18 Nassläufer-Umwälzpumpe mit Q ≥ 1.8 m³/h: EEI ≤ 17 Wasserpumpe mit Motor: MEI ≥ 0.7 (mit IE4 Motor) Q = nominaler Durchfluss
Auslegung-Die elektrische Nennleistung P1 der neuen Umwälzpumpe muss auf die Normheizlast (und nicht die installierte Wärmeerzeugerleistung) der Gruppe oder des Gebäudes ausgelegt werden.
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  2. 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
  3. 3.Bilder/Fotos der Typenschilder der alten Geräte und neuen Anlage (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
Ėelektrische LeistungsaufnahmekW
HFörderhöhemWS
QDurchflussm³/h
tonjährliche Betriebsstundenh/a
ηWirkungsgrad—

Berechnungsformeln

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch des alten und neuen Zustands, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.

Jährlicher Stromverbrauch

Ex = ton × (ft,100% × Ė_100%,x + ft,75% × Ė_75%,x + ft,50% × Ė_50%,x + ft,25% × Ė_25%,x)

Der jährliche Stromverbrauch wird anhand der elektrischen Leistungsaufnahmen bei verschiedenen Teillasten und der jährlichen Betriebsdauer berechnet.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

Vorherige Massnahme

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Nächste Massnahme

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Weitere Massnahmen in Heizungstechnik

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Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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