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Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

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© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
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Standardkatalog BFE · Heizungstechnik · Version 1.0

Nachrüstung einer Fernsteuerung für Heizungen in Zweit- und Ferienwohnungen

Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen, welche durch die Nachrüstung einer Fernbedienung für Heizungen in Zweit- und Ferienwohnungen ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.

Auf einen Blick

HZ-03b

Typ
Nachrüstung
Version
1.0
Beispiel A · Nachrüstung einer Fernsteuerung für eine dezentrale Elektroheizung in einer 2.5 Zimmer Ferienwohnung
kein Beispiel im Katalog
Nachweise
3 Dokumente
Förder-Check für HZ-03b starten
  • Beispiele und Rechner
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Beispiele und Szenarien

Was die Massnahme bringt

5.0 Rp./kWh

Szenario C

Nachrüstung einer Fernsteuerung für eine dezentrale Elektroheizung in einer 2.5 Zimmer Ferienwohnung

4'800kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

FörderbeitragCHF 240

Eingaben: Zweitwohnung 2 Zimmer (GEAK F)

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
TechnologieOrtsfeste elektrische, elektrische Speicher- und elektrische Fussboden-Einzelraumheizgeräte im Geltungsbereich des Anhangs 1.18 EnEVOrtsfeste reversible Split- oder Multisplit-Klimageräte (maximal 2 Aussengeräte pro Gebäude) im Geltungsbereich des Anhangs 1.13 EnEV
GebäudekategorieWohnen EFH
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  2. 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
  3. 3.GEAK-Gebäudeenergieausweise oder eine kurze Erläuterung zu den CO₂-Rechner Eingabedaten (Format PDF)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
fPNutzungsfaktor—
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch ohne und mit Fernsteuerung, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.

Jährlicher Stromverbrauch

Ex,i = (fP,i/η_x) × fR × (Qli0 + ΔQli × a) × (1 + (9.4 - θ_e,avg) × 0.06 K⁻¹) × AE

Der jährliche Stromverbrauch wird durch den Nutzungsfaktor reduziert, der die Absenkung der Raumtemperatur während der Abwesenheit berücksichtigt.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

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Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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