Ersatz von Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung
Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von ineffizienten Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung durch energieeffiziente Geräte ausgelöst werden.
Beispiele und Szenarien
Was die Massnahme bringt
5.0 Rp./kWh
Szenario A
Ersatz von 10 Raumklimageräten mit je 5 kW Kälteleistung
45'000kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
Altes System
Neues System
Technologie
Netzbetriebene Split- oder Multisplit-Raumklimageräte mit einer Nennkühlleistung Prated von bis zu 12 kW, welche sich im Geltungsbereich des Anhang 1.13 der Energieeffizienzverordnung (SR 730.02; EnEV) befinden, sind Gegenstand dieser Massnahme.
Energieeffizienz
-
Energieeffizienzklasse (Kühlen) von mindestens A+++
Aufstellungsort
Die gekühlte Fläche des Gebäudes/Räume ohne Wohnnutzung muss 150 m2 oder kleiner sein und muss gemäss der Norm SIA 380:2015 ermittelt werden. Die Höhenlage des Gebäudes darf den Wert von 800 Meter über dem Meer nicht überschreiten.
Dimensionierung
Die gesamte installierte Nennkühlleistung des neuen Systems muss kleiner oder gleich wie die gesamte installierte Nennkühlleistung des alten Systems sein.
Umsetzung
Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
Entsorgung
Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾
Symbole, Begriffe und Einheiten
Symbol
Beschreibung
Einheit
ΔE
jährliche Stromeinsparung
kWh/a
ΔEeco
kumulierte Stromeinsparungen
kWh
PK
Kälteleistung
kW
EER
Energy Efficiency Ratio
—
hVL
jährliche Volllaststunden
h/a
Ns
Standardwirkungsdauer
a
Berechnungsformeln
Jährliche Stromeinsparung
ΔE = PK × hVL × (1/EERvor - 1/EERnach)
Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Kälteleistung, den Volllaststunden und der Differenz der Effizienz vor und nach dem Ersatz.
Kumulierte Stromeinsparungen
ΔEeco = ΔE × Ns
Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer.
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.