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KA-01a
Version 2.0
Ersatz
Standardisierte Massnahme
EFFEL-Programm

Ersatz von Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung

Kältetechnik

Ziel der Massnahme

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von ineffizienten Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung durch energieeffiziente Geräte ausgelöst werden.

Beispiele und Szenarien

5.0 Rp./kWh
0.1 Rp./kWh10.0 Rp./kWh
Szenario A
Einsparung

Ersatz von 10 Raumklimageräten mit je 5 kW Kälteleistung

45'000
kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

Förderbeitrag
CHF 2’250

Eingaben

Kälteleistung: 5 kW, EER vorher: 2.5, EER nachher: 3.5, Volllaststunden: 1'200 h/a

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
TechnologieNetzbetriebene Split- oder Multisplit-Raumklimageräte mit einer Nennkühlleistung Prated von bis zu 12 kW, welche sich im Geltungsbereich des Anhang 1.13 der Energieeffizienzverordnung (SR 730.02; EnEV) befinden, sind Gegenstand dieser Massnahme.
Energieeffizienz-Energieeffizienzklasse (Kühlen) von mindestens A+++
AufstellungsortDie gekühlte Fläche des Gebäudes/Räume ohne Wohnnutzung muss 150 m2 oder kleiner sein und muss gemäss der Norm SIA 380:2015 ermittelt werden. Die Höhenlage des Gebäudes darf den Wert von 800 Meter über dem Meer nicht überschreiten.
DimensionierungDie gesamte installierte Nennkühlleistung des neuen Systems muss kleiner oder gleich wie die gesamte installierte Nennkühlleistung des alten Systems sein.
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  • 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  • 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)

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Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
ΔEjährliche StromeinsparungkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
PKKälteleistungkW
EEREnergy Efficiency Ratio—
hVLjährliche Volllaststundenh/a
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = PK × hVL × (1/EERvor - 1/EERnach)

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Kälteleistung, den Volllaststunden und der Differenz der Effizienz vor und nach dem Ersatz.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer.

Downloads

Dokumentation (PDF)
Vollständige technische Dokumentation inkl. Berechnungsgrundlagen
DOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)
Interaktives Berechnungstool für Einsparungen
PRO herunterladen

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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