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KA-02a
Version 2.0
Ersatz
Standardisierte Massnahme
EFFEL-Programm

Ersatz von Kühlungsprodukten bis 250 kW

Kältetechnik

Ziel der Massnahme

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von ineffizienten Kühlprodukten bis 250 kW durch energieeffiziente Geräte ausgelöst werden.

Beispiele und Szenarien

5.0 Rp./kWh
0.1 Rp./kWh10.0 Rp./kWh
Szenario A
Einsparung

Ersatz einer Kälteanlage mit 150 kW Kälteleistung

180'000
kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

Förderbeitrag
CHF 9’000

Eingaben

Kälteleistung: 150 kW, SEER vorher: 2.8, SEER nachher: 4.2, Volllaststunden: 3'000 h/a

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
TechnologieNetzbetriebene Kühlprodukte im Geltungsbereich der Anhänge 1.14 oder 2.11 EnEV (SR 730.02; EnEV) mit einer Nennkühlleistung von bis zu 250 kW. Alle Arten von Kaskadenanlagen sind ausgeschlossen.
EnergieeffizienzMedium kondensationsseitigLuft
Raumklima (SEER)≥ 4.4
Prozess HT (SEPR) ¹≥ 6.0
Prozess MT (SEPR) ²≥ 3.5
Prozess TT (SEPR) ²≥ 2.0
DimensionierungDie gesamte installierte Nennkühlleistung des neuen Systems muss kleiner oder gleich wie die gesamte installierte Nennkühlleistung des alten Systems sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass eine Reduktion der Kälteleistung geprüft und so weit wie möglich umgesetzt wird .
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.

¹ HT: hoher Betriebstemperatur gemäss Begriffsbestimmung Anhang 2.11 EnEV

² MT: Mittlere / TT: Tiefe Betriebstemperatur gemäss Begriffsbestimmung Anhang 1.14 EnEV

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  • 1.Die Informationsanforderungen (Format PDF) der neuen Geräte gemäss Energieeffizienzverordnung (Anhang 1.14, bzw. Anhang 2.11 EnEV) welche die Effizienzanforderungen gemäss Tabelle 1 nachweisen.
  • 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)

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Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
ΔEjährliche StromeinsparungkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
PKKälteleistungkW
SEERSeasonal Energy Efficiency Ratio—
hVLjährliche Volllaststundenh/a
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = PK × hVL × (1/SEERvor - 1/SEERnach)

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Kälteleistung, den Volllaststunden und der Differenz der saisonalen Effizienz vor und nach dem Ersatz.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer.

Downloads

Dokumentation (PDF)
Vollständige technische Dokumentation inkl. Berechnungsgrundlagen
DOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)
Interaktives Berechnungstool für Einsparungen
PRO herunterladen

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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