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Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

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© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
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Standardkatalog BFE · Kältetechnik · Version 2.0

Regelung der minimalen Verflüssigungstemperatur

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch die Regelung der minimalen Verflüssigungstemperatur zur Senkung der Verflüssigungstemperatur ausgelöst werden.

Auf einen Blick

KA-03b

Typ
Betriebsoptimierung
Version
2.0
Beispiel A · Installation einer Regelung für die minimale Verflüssigungstemperatur bei einer Anlage mit 80 kW
kein Beispiel im Katalog
Nachweise
1 Dokumente
Förder-Check für KA-03b starten
  • Beispiele und Rechner
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Beispiele und Szenarien

Was die Massnahme bringt

5.0 Rp./kWh

Szenario A

Installation einer Regelung für die minimale Verflüssigungstemperatur bei einer Anlage mit 80 kW

48'000kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

FörderbeitragCHF 2’400

Eingaben: Elektrische Leistung: 80 kW, Betriebsstunden: 5'000 h/a, Temperaturreduktion: 4 K

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

TechnologieNetzbetriebene Kälteanlagen im Geltungsbereich der Anhänge 1.14 oder 2.11 EnEV (SR 730.02; EnEV) mit einer Nennkälteleistung bis zu: - 40 kW im Anwendungsbereich Pluskühlung - 30 kW im Anwendungsbereich Minuskühlung - 80 kW im Anwendungsbereich Komfortklima mit Direktverdampfer - 200 kW in den Anwendungsbereichen Komfortklima Kälteträger, IT-Server und Prozesskälte Mit R-744 (CO2) betriebene Anlagen und alle Arten von Kaskadenanlagen sind ausgeschlossen.
UmsetzungDie Massnahme muss durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmen durchgeführt werden.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
ΔEjährliche StromeinsparungkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
Pelelektrische LeistungsaufnahmekW
ΔTKTemperaturdifferenz VerflüssigungK
hBjährliche Betriebsstundenh/a
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = Pel × hB × 0.03 × ΔTK

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der elektrischen Leistungsaufnahme, den Betriebsstunden und der Temperaturdifferenz (ca. 3% Einsparung pro K).

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

Vorherige Massnahme

← KA-03a · Verflüssiger reinigen

Nächste Massnahme

KA-03c · Luftkurzschlüsse am Verflüssiger beheben →

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Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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