Ersatz von gewerblichen, steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten
Gewerbliche Geräte
Ziel der Massnahme
Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von gewerblichen, steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.
Beispiele und Szenarien
Getränkehersteller ersetzt 24 Getränkekühler
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
Eingaben
9x Klasse A + 15x Klasse B
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
| Gerätetyp | Von dieser Massnahme sind nur die folgenden steckerfertigen Gerätetypen betroffen, die im Geltungsbereich der Energieeffizienzverordnung (SR 730.02; EnEV) befinden, sowie Labor- und medizinische Geräte. |
|---|---|
| Energieeffizienz | Die neuen Geräte müssen mindestens die folgende Energieeffizienzklasse aufweisen / den folgenden Energieverbrauch emax nicht überschreiten: |
| Getränkekühler | B |
| Glacetruhen (Speiseeis-Gefriermaschinen) | B |
| Tischkühllagerschränke | A |
| Vertikale Kühllagerschränke ≤ 800 Liter* | A |
| Vertikale Kühllagerschränke > 800 Liter | C |
| Tischgefrierlagerschränke | B |
| Vertikale Gefrierlagerschränke ≤ 800 Liter | B |
| Vertikale Gefrierlagerschränke > 800 Liter | C |
| Kühl-Gefrierkombinationen** mit einem Nutzinhalt V | emax [kWh/24h] ≤ 0.01 x V + 3.025 |
| Schnellkühler/-froster*** mit einer Kapazität C < 35 kg im Kühlzyklus | emax [kWh/kg] ≤ -0.0013 x C + 0.095 |
| Schnellkühler/-froster mit einer Kapazität C ≥ 35 kg im Kühlzyklus | emax [kWh/kg] ≤ 0.05 |
| Schnellkühler/-froster*** mit einer Kapazität C im Gefrierzyklus | emax [kWh/kg] ≤ 0.25 |
| Labor-/medizinische Kühlgeräte**** mit einem Nutzinhalt V | emax [kWh/24h] ≤ 0.001 x V + 0.690 |
| Labor-/medizinische Tiefkühlgeräte**** mit einem Nutzinhalt V | emax [kWh/24h] ≤ 0.006 x V + 0.396 |
| Labor-/medizinische Ultratiefkühlgeräte**** ≤ − 45°C mit einem Nutzinhalt V | emax [kWh/24h] ≤ 0.009 x V + 1.600 |
* Nutzinhalt
* Für Kühl-Gefrierkombinationen ist die Summe der Nettorauminhalte aller Fächer in Litern sowie der tägliche Energieverbrauch in kWh/24h zu verwenden (Produktinformation gemäss Verordnung (EU) 2015/1095).
* Für Schnellkühler/-froster ist die Kapazität bei voller Beladung in Kilogramm sowie der Energieverbrauch in kWh/kg zu verwenden (Produktinformation gemäss Verordnung (EU) 2015/1095). Geräte mit Kühl- und Gefrierzyklus müssen beide Anforderungen einhalten.
* Für Labor-/medizinische Geräte ist der Nutzinhalt in Liter sowie der Energieverbrauch in kWh/24h gemäss DIN 13277:2022 zu verwenden.
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
- 1.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
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KontaktSymbole, Begriffe und Einheiten
| Symbol | Beschreibung | Einheit |
|---|---|---|
e | spezifischer Stromverbrauch | kWh/Zyklus |
E | jährlicher Stromverbrauch | kWh/a |
ΔEeco | kumulierte Stromeinsparungen | kWh |
EEI | Energieeffizienzindex | % |
f | Faktor | — |
nw | Nutzungsintensität | Zyklen/a |
Ns | Standardwirkungsdauer | a |
SAE | standardmässiger jährlicher Energieverbrauch | kWh/a |
Berechnungsformeln
Anrechenbare Stromeinsparungen
Die anrechenbaren Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und dem neuen jährlichen Stromverbrauch, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor und der Standardwirkungsdauer.
Jährlicher Stromverbrauch (mit EEI)
Der jährliche Stromverbrauch wird aus dem Produkt des Energieeffizienzindex und des standardmässigen jährlichen Energieverbrauchs berechnet.
Jährlicher Stromverbrauch (alternativ)
Alternativ wird der jährliche Stromverbrauch aus dem Produkt des spezifischen Stromverbrauchs und der Nutzungsintensität berechnet.
Downloads
Teil des EFFEL-Programms
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

