Standardkatalog BFE · Gewerbliche Geräte · Version 1.0
Ersatz von gewerblichen Eisbereitern
Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von gewerblichen Eisbereitern ausgelöst werden, pauschal zu schätzen.
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
| Energieeffizienz | Die neuen Eisbereiter dürfen folgende Stromverbrauchswerte nicht überschreiten, wobei zur Berechnung die Eisproduktion P des neuen Geräts gemäss EN ISO 6369:2023 in kg/24h (Ganzzahl) einzusetzen ist. |
|---|---|
| Mit Eisvorratsbehälter und <80 kg/24h | 0.65 * (36.82 + P * (-0.2119)) |
| Mit Eisvorratsbehälter und 80-199 kg/24h | 0.65 * 20.08 |
| Ohne Eisvorratsbehälter und <200 kg/24h | 0.75 * (20.35 + P * (-0.0374)) |
* Mit werkseitig hergestelltem Eisvorratsbehälter
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
- 1.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich
Symbole, Begriffe und Einheiten
| Symbol | Beschreibung | Einheit |
|---|---|---|
e | spezifischer Stromverbrauch | kWh/100kg |
E | jährlicher Stromverbrauch | kWh/a |
ΔEeco | kumulierte Stromeinsparungen | kWh |
Ns | Standardwirkungsdauer | a |
P | Eisproduktion | kg/24h |
f | Faktor | 24h/a |
nw | Nutzungsintensität | kg/a |
Berechnungsformeln
Anrechenbare Stromeinsparungen
Die anrechenbaren Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und dem neuen jährlichen Stromverbrauch, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor (0.75) und der Standardwirkungsdauer (10 Jahre).
Jährlicher Stromverbrauch
Der jährliche Stromverbrauch wird aus dem Produkt des spezifischen Stromverbrauchs, der Eisproduktion und dem Nutzungsfaktor berechnet.
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Teil des EFFEL-Programms
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

