EEAgentur.chEEAgentur.ch
EFFEL
Das ProgrammEFFEL für Unternehmen
Massnahmen
Standardisierte MassnahmenNicht-Standardisierte MassnahmenFörder-Check
FAQÜber unsKontaktFörder-CheckAls EVU registrieren
ImpressumDatenschutzSitemap
EEAgenturEEAgentur
Das ProgrammEFFEL für Unternehmen
Standardisierte MassnahmenNicht-Standardisierte MassnahmenFörder-Check
FAQÜber unsKontakt
Förder-Check
EEAgentur

Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

energieagentur-sg.ch ↗bfe.admin.ch ↗

Programm

  • Das Programm
  • EFFEL für Unternehmen

Massnahmen

  • Standardisierte Massnahmen
  • Nicht-Standardisierte Massnahmen
  • Förder-Check
  • Als EVU registrieren

Agentur

  • FAQ
  • Über uns
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
  1. Startseite
  2. Standardisierte Massnahmen
  3. Beleuchtung
  4. BE-03a

Standardkatalog BFE · Beleuchtung · Version 2.0

Ersatz von Beleuchtungsanlagen für Tennis- und/oder Fussballplätze

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von Beleuchtungsanlagen für Tennis- und/oder Fussballplätze ausgelöst werden, unter Berücksichtigung aller verbrauchsrelevanten Parameter wie Beleuchtungsstärke, Platzgrösse und Nutzungsprofil.

Auf einen Blick

BE-03a

Typ
Ersatz
Version
2.0
Beispiel A
787'500 kWh
Förderbeitrag bei 5 Rp./kWh
≈ CHF 39’375
Nachweise
4 Dokumente
Förder-Check für BE-03a starten
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
Qualitätsnachweis-Beleuchtungsstärke der Neuanlage um höchstens 20% über dem Normwert aus der SN EN 12193:2019 Tabelle A.16 (Tennis) und A.21 (Fussball) Einhaltung der SN EN 12193:2019 sowie SLG301:2020, SLG302:2021, SLG306:2021.
Altes / Neues System
UmsetzungPlanung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmung durchgeführt und nach dem Abschluss messtechnisch geprüft werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
  2. 2.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  3. 3.Ein messtechnischer Bericht (Format PDF) mit Dokumentation der korrekten Beleuchtungsstärken nach der Einregulierung.
  4. 4.Angaben zur neuen Anlage (Projektbeschrieb mit Leuchten- und Steuerungsspezifikationen).
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
Pinstinstallierte GesamtleistungW
Emmittlere Beleuchtungsstärkelux
APlatzSpielfeldflächem²
hNutzungjährliche Nutzungsstundenh/a
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährlicher Stromverbrauch Sportplatzbeleuchtung

E = Pinst × hNutzung / 1000

Der jährliche Stromverbrauch ergibt sich aus der installierten Gesamtleistung multipliziert mit den jährlichen Nutzungsstunden.

Installierte Leistung

Pinst = (Em × APlatz) / η_Anlage

Die erforderliche installierte Leistung ergibt sich aus der geforderten Beleuchtungsstärke multipliziert mit der Spielfeldfläche, dividiert durch den Wirkungsgrad der Anlage.

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = Evor - Enach

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch vor und nach der Massnahme.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns × f

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer und dem Korrekturfaktor.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

Vorherige Massnahme

← BE-02a · LED-Strassenbeleuchtung

Nächste Massnahme

Letzte in Beleuchtung

Weitere Massnahmen in Beleuchtung

BE-01aLED-Umrüstung InnenbeleuchtungBE-01bBeleuchtungssteuerung optimierenBE-02aLED-Strassenbeleuchtung

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

Mehr zum EFFEL-Programm