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Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

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© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
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Standardkatalog BFE · Beleuchtung · Version 2.0

Ersatz von Innenraum-Beleuchtungsanlagen

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch die Optimierung, den Ersatz oder die Nachrüstung von Beleuchtungsanlagen oder Teilen davon (Leuchtmittel- oder Leuchtenersatz, Leuchtenumbau und/oder Installation von zusätzlichen Detektions- und Steuerungskomponenten) im Innenraum ausgelöst werden, unter Berücksichtigung aller verbrauchsrelevanten Parameter.

Auf einen Blick

BE-01a

Typ
Ersatz
Version
2.0
Beispiel A · Ersatz der Beleuchtung in einem Industriegebäude (10'785 m²)
1'160'000 kWh
Förderbeitrag bei 5 Rp./kWh
≈ CHF 58’000
Nachweise
4 Dokumente
Förder-Check für BE-01a starten
  • Beispiele und Rechner
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Beispiele und Szenarien

Was die Massnahme bringt

5.0 Rp./kWh

Szenario A

Ersatz der Beleuchtung in einem Industriegebäude (10'785 m²)

1'160'000kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

FörderbeitragCHF 58’000

Eingaben: Verkehrsfläche, Büro, Produktion, Lagerhalle, Nebenraum

Szenario B

Ersatz der Stehleuchten in einem Grossraumbüro (130 Arbeitsplätze)

227'300kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

FörderbeitragCHF 11’365

Eingaben: Grossraumbüro

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
Qualitätsnachweis-Minergie-Grenzwert nach SIA 387/4:2023 Beleuchtungsstärke höchstens 20% über den Mindestwerten nach SN EN 12464-1
UmsetzungPlanung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmung durchgeführt und nach dem Abschluss messtechnisch geprüft werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
  2. 2.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  3. 3.Ein messtechnischer Bericht (Format PDF) mit Dokumentation der korrekten Beleuchtungsstärken nach der Einregulierung
  4. 4.Ein Energienachweis nach SIA 387/4:2023 (Format PDF). Dafür zulässige Tools sind:

Zulässige Tools

  • BFE Excel-Tool (SIA 387/4) — Ein kostenloses Excel-Tool für die Berechnung des Energiebedarfs nach SIA-Norm 387/4.
  • ReluxEnergy CH — Ein kostenpflichtiges Berechnungs- und Nachweistool für Beleuchtungsinstallationen nach der Norm SIA 387/4.
  • LightTool.ch — Ein kostenloses Online-Tool für die Berechnung des Energiebedarfs nach SIA-Norm 387/4
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
fFaktor—
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = Evor - Enach

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch vor und nach der Massnahme.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns × f

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer und dem Korrekturfaktor.

Stromverbrauch Beleuchtung

E = Σ(Ai × Pi × hi × 365) / 1000

Der Stromverbrauch der Beleuchtung berechnet sich aus der Summe von Fläche, installierter Leistung und Betriebsstunden für jede Raumnutzung.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

Vorherige Massnahme

Erste in Beleuchtung

Nächste Massnahme

BE-01b · Beleuchtungssteuerung optimieren →

Weitere Massnahmen in Beleuchtung

BE-01bBeleuchtungssteuerung optimierenBE-02aLED-StrassenbeleuchtungBE-03aLED-Sportplatzbeleuchtung

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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