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BE-02a
Version 2.0
Ersatz
Standardisierte Massnahme
EFFEL-Programm

Ersatz von Beleuchtungsanlagen für Strassen

Beleuchtung

Ziel der Massnahme

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von Beleuchtungsanlagen für Strassen ausgelöst werden, unter Berücksichtigung aller verbrauchsrelevanten Parameter wie Leuchtentyp, Lichtpunkthöhe, Strassenbreite und Beleuchtungsklasse.

Beispiele und Szenarien

5.0 Rp./kWh
0.1 Rp./kWh10.0 Rp./kWh
Szenario A
Einsparung

Ersatz der Beleuchtung an Durchgangsstrasse und Quartierstrassen

115'300
kWh

anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme

Förderbeitrag
CHF 5’765

Eingaben

450m M2 (10m breit) + 270m P3 (7m breit)

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

Altes SystemNeues System
Qualitätsnachweis-Zugelassen sind ausschliesslich dimmbare Leuchten, die zusätzlich über mindestens eines der folgenden Systeme verfügen: - Sensorik (z. B. Fotozellen, Bewegungsmelder, Radar) - Telemanagement (Ferngesteuerte Leuchten, übergeordnetes Managementsystem) - Autarke Steuerungen mit frei programmierbaren Vorschaltgeräten Einhaltung der SN 13201-1: 2024, SN EN 13201-2 bis-5 sowie SLG202:2021
Einsparungs- nachweisEinsparberechnung:
Als anrechenbare jährliche Einsparung gilt die Differenz zwischen dem Projektwert der zwingend steuerbaren Neuanlage gemäss dem Excel-Tool CalcuStreetLight* und dem Bestandswert der Anlage vor der Sanierung. Zur Ermittlung des Bestandswerts ohne Absenkprofil werden standardisierte Stundenzahlen eingesetzt. Beim Einsatz von dynamischen Steuerungen mit Bewegungsmeldern wird der anrechenbare Verbrauch der entsprechenden Teilstrecken standardisiert um 15% reduziert.
Einsparmessung:
In gut begründeten Ausnahmefällen kann die Einsparung auch über eine Verbrauchsmessung oder ein Verbrauchsmonitoring vor und nach der Mass- nahmenumsetzung nachgewiesen werden. Dazu ist der Gesamtverbrauch der Anlage vor und nach der Sanierung über einen Zeitraum von 365 Tagen bei gleichbleibendem Erfassungsperimeter nachzuweisen. Zulässig sind Messungen und Berechnungen nur dann, wenn die Messungen mit geeichten Zählern, oder Berechnungen mit aktuellen Anlagendaten und einheitlich definiertem Berechnungsschema erfolgen, und sie auch direkt der Verrechnung des Energieverbrauchs an die Kunden dienen.
UmsetzungPlanung, Berechnung, Installation und Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson / Unternehmung durchgeführt und nach dem Abschluss messtechnisch geprüft werden. Dazu sind mindestens zwei Referenzpunktmessungen vorgeschrieben. 1x direkt unter der Leuchte und 1x an dem Punkt, wo die Berechnung dem Mittelwert der Vorgabe entspricht. Die Anlage muss um den so ermittelten Korrekturfaktor auf den Vorgabewert gem. ermittelter Beleuchtungsklasse gedimmt werden.
EntsorgungDie verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.

* https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/11908

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  • 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
  • 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
  • 3.Die Datenblätter (Format PDF) der eingesetzten Leuchten und Steuerungskomponenten
  • 4.Eine lichttechnische Berechnung (Format PDF) mit Angaben zu den verwendeten Referenzpunkten
  • 5.Angaben zur neuen Anlage (Projektbeschrieb mit Leuchten- und Steuerungsspezifikationen) und eine Erläuterung zum Korrekturfaktor nach der Einregulierung (Format PDF)
  • 6.Ein Energienachweis mit Referenzierung auf die Kennzahlen der SLG 202:2021. Dafür sind folgende Methoden zulässig:

Zulässige Tools

  • BFE Excel-Tool (SLG 202) — ein kostenloses Excel-Tool für die Berechnung des Energiebedarfs (für andere Berechnungstools muss der Nachweis erbracht werden, dass sie mit den Berechnungsparametern und -methoden der SLG 202 konform sind).
  • Einsparmessung: — Eine detaillierte Beschreibung, die nachweist, dass die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen an die Messung eingehalten sind.

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Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
Ejährlicher StromverbrauchkWh/a
ΔEecokumulierte StromeinsparungenkWh
PLLeistung der LeuchteW
nAnzahl Lichtpunkte-
hJahrjährliche Betriebsstundenh/a
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Jährlicher Stromverbrauch Strassenbeleuchtung

E = n × PL × hJahr / 1000

Der jährliche Stromverbrauch ergibt sich aus der Anzahl Lichtpunkte multipliziert mit der Leistung pro Leuchte und den jährlichen Betriebsstunden.

Anzahl Lichtpunkte

n = LStrasse / dLP

Die Anzahl Lichtpunkte ergibt sich aus der Strassenlänge dividiert durch den Lichtpunktabstand.

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = Evor - Enach

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch vor und nach der Massnahme.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns × f

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer und dem Korrekturfaktor.

Downloads

Dokumentation (PDF)
Vollständige technische Dokumentation inkl. Berechnungsgrundlagen
DOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)
Interaktives Berechnungstool für Einsparungen
PRO herunterladen

Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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