Einfacher Ersatz von Wasserpumpensystemen mit konstanter Drehzahl bis zu 75 kW
Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen zu schätzen, welche durch den einfachen Ersatz von Wasserpumpensystemen mit konstanter Drehzahl bis zu 75 kW ohne Bedarfsanalyse ausgelöst werden. Dabei wird die Pumpe einfach durch eine neue Pumpe ersetzt, die für denselben Nennbetriebspunkt ausgelegt ist. Der Effizienzgewinn ergibt sich aus dem Wechsel auf eine neue Pumpengeneration (besserer MEI) und gegebenenfalls einen neuen Motor.
Beispiele und Szenarien
Was die Massnahme bringt
5.0 Rp./kWh
Szenario A
Ersatz von zwei Pumpensystemen (ESOB, 1-stufig) mit einem konstanten Durchfluss von 400 m³/h bei einer Höhe von 15 m, die 18 Stunden am Tag laufen. Die 4-poligen Antriebsmotoren haben eine Nennleistung von 22.5 kW und stammen aus dem Jahr 2002.
720'800kWh
anrechenbare kWh, kumuliert über die Lebensdauer der Massnahme
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
Altes System
Neues System
Technologie
Diese Massnahme gilt für Wasserpumpen einschliesslich Motoren mit einer Nennleistung Pnom (an der Welle) von bis zu 75 kW, die sich im Geltungsbereich der Anhänge 2.9 und 2.7 EnEV befinden.
Energieeffizienz
-
Die neuen Komponenten des Antriebssystems müssen mindestens die folgenden Grenzwerte gemäss EnEV einhalten:
Pumpen MEI > 0,7
Motoren Klasse IE4
Ersatz des Antriebsmotors
Der Antriebsmotor muss zwingend zusammen mit der Pumpe ersetzt werden, wenn das Alter des Motors die folgenden Werte überschreitet:
Pnom ≤ 5,5 kW 8 Jahre
5,5 < Pnom ≤ 20 kW 10 Jahre
Pnom > 20 kW 14 Jahre
Dimensionierung
Die gesamte installierte Nennleistung des neuen Systems muss tiefer als oder gleich wie die gesamte installierte Nennleistung des alten Systems sein
Umsetzung
Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.
Entsorgung
Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können.
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
3.Fotos (Format PDF, JPEG oder PNG) der alten und der neuen Anlage, einschliesslich der Typenschilder der Geräte (Pumpen und Motoren)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾
Symbole, Begriffe und Einheiten
Symbol
Beschreibung
Einheit
E
jährlicher Stromverbrauch
kWh/a
ΔEeco
kumulierte Stromeinsparungen
kWh
f
Faktor
—
Ns
Standardwirkungsdauer
a
H
Höhe
m
Δp
Differenzdruck an den Pumpenanschlüssen
kPa
Ph
hydraulische Leistung
kW
Pm
mechanische Leistung
kW
t
jährliche Betriebsstunden
h/a
Q
Durchfluss
m³/h
τ
Motorlast
%
η
Wirkungsgrad
—
Berechnungsformeln
Anrechenbare Stromeinsparungen
ΔEeco = (Ealt - Eneu) × feco × Ns
Die anrechenbaren Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und dem neuen jährlichen Stromverbrauch, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor f_eco von 0.75 und der Standardwirkungsdauer N_s.
Die hydraulische Nennleistung berechnet sich aus dem Differenzdruck und dem Durchfluss bzw. aus der Höhe, Wasserdichte und dem Durchfluss.
Jährlicher Stromverbrauch
Ex = (Ph,nom × t) / (η_P,x × η_M,x)
Der jährliche Stromverbrauch wird als Funktion der hydraulischen Nennleistung, der jährlichen Betriebsstunden und des Nennwirkungsgrads der Pumpe sowie des Motors ausgedrückt.
Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.