Ersatz von Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung
Kältetechnik
Ziel der Massnahme
Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch den Ersatz von ineffizienten Raumklimageräten bis 12 kW in Räumen ohne Wohnnutzung durch energieeffiziente Geräte ausgelöst werden.
Beispiele und Szenarien
Ersatz von 10 Raumklimageräten mit je 5 kW Kälteleistung
Eingaben
Kälteleistung: 5 kW, EER vorher: 2.5, EER nachher: 3.5, Volllaststunden: 1'200 h/a
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
| Altes System | Neues System | |
|---|---|---|
| Technologie | Netzbetriebene Split- oder Multisplit-Raumklimageräte mit einer Nennkühlleistung Prated von bis zu 12 kW, welche sich im Geltungsbereich des Anhang 1.13 der Energieeffizienzverordnung (SR 730.02; EnEV) befinden, sind Gegenstand dieser Massnahme. | |
| Energieeffizienz | - | Energieeffizienzklasse (Kühlen) von mindestens A+++ |
| Aufstellungsort | Die gekühlte Fläche des Gebäudes/Räume ohne Wohnnutzung muss 150 m2 oder kleiner sein und muss gemäss der Norm SIA 380:2015 ermittelt werden. Die Höhenlage des Gebäudes darf den Wert von 800 Meter über dem Meer nicht überschreiten. | |
| Dimensionierung | Die gesamte installierte Nennkühlleistung des neuen Systems muss kleiner oder gleich wie die gesamte installierte Nennkühlleistung des alten Systems sein. | |
| Umsetzung | Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden. | |
| Entsorgung | Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können. | |
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
- 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
- 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
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KontaktSymbole, Begriffe und Einheiten
| Symbol | Beschreibung | Einheit |
|---|---|---|
ΔE | jährliche Stromeinsparung | kWh/a |
ΔEeco | kumulierte Stromeinsparungen | kWh |
PK | Kälteleistung | kW |
EER | Energy Efficiency Ratio | — |
hVL | jährliche Volllaststunden | h/a |
Ns | Standardwirkungsdauer | a |
Berechnungsformeln
Jährliche Stromeinsparung
Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der Kälteleistung, den Volllaststunden und der Differenz der Effizienz vor und nach dem Ersatz.
Kumulierte Stromeinsparungen
Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer.

