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Die EEAgentur ist ein Angebot der Energieagentur St.Gallen. Wir machen Effizienzmassnahmen für das EFFEL-Programm förderfähig und vermitteln sie an Elektrizitätslieferanten.

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© 2026 Energieagentur St.GallenEFFEL · Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten · Art. 46b EnG
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Standardkatalog BFE · IKT · Version 2.0

Optimierung der Zulufttemperatur in Rechenzentren

Das Ziel ist es, die Berechnung der Stromeinsparungen zu standardisieren, welche durch die Optimierung der Zulufttemperatur in Rechenzentren ausgelöst werden. Durch Anhebung der Zulufttemperatur kann der Kühlenergiebedarf signifikant reduziert werden, unter Berücksichtigung der IT-Gerätespezifikationen und Effizienzsteigerung der Kälteanlage.

Auf einen Blick

IK-03b

Typ
Betriebsoptimierung
Version
2.0
Beispiel A
kein Beispiel im Katalog
Nachweise
2 Dokumente
Förder-Check für IK-03b starten
  • Anforderungen
  • Nachweise
  • Berechnungsgrundlagen
  • Downloads

Anforderungen

Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.

AufstellungEine Trennung der Kalt- und Warmgangeinhausung der Racks (z. B. durch eine Doppelbodeneinrichtung) muss vorhanden sein.
KälteanlageDer Stromverbrauch der Kälteanlage muss anhand der Berechnungsblätter B / Cx ermittelt werden können.
UmsetzungDer Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden.

Nachweise

Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.

  1. 1.Die Informationsanforderungen (Format PDF) der neuen Geräte gemäss Energieeffizienzverordnung (Anhang 1.14, bzw. Anhang 2.11 EnEV) welche die Effizienzanforderungen gemäss Tabelle 1 nachweisen.
  2. 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
Berechnungsgrundlagen: Symbole, Einheiten und FormelnFür die Prüfung nicht nötig, für die Nachrechnung hilfreich▾

Symbole, Begriffe und Einheiten

SymbolBeschreibungEinheit
EKälteStromverbrauch KälteanlagekWh/a
QKälteKälteleistungkW
COPCoefficient of Performance (Leistungszahl)-
TZuluftZulufttemperatur°C
PITIT-WärmelastkW
NsStandardwirkungsdauera

Berechnungsformeln

Stromverbrauch Kälteanlage

EKälte = QKälte / COP × 8760

Der Stromverbrauch der Kälteanlage ergibt sich aus der Kälteleistung dividiert durch die Leistungszahl (COP) multipliziert mit den Jahresstunden.

COP-Verbesserung durch höhere Zulufttemperatur

COPneu = COPalt × (1 + 0.02 × ΔTZuluft)

Pro Grad Celsius Erhöhung der Zulufttemperatur verbessert sich der COP um ca. 2%. Dies ermöglicht eine effizientere Kälteerzeugung.

Jährliche Stromeinsparung

ΔE = PIT × (1/COPvor - 1/COPnach) × 8760

Die jährliche Stromeinsparung ergibt sich aus der IT-Wärmelast multipliziert mit der Differenz der inversen COP-Werte und den Jahresstunden.

Kumulierte Stromeinsparungen

ΔEeco = ΔE × Ns × f

Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus den jährlichen Einsparungen multipliziert mit der Standardwirkungsdauer und dem Korrekturfaktor.

Downloads

Dokumentation (PDF)Vollständige technische Dokumentation inkl. BerechnungsgrundlagenDOK herunterladen
Excel-Rechner (XLSX)Interaktives Berechnungstool für EinsparungenPRO herunterladen

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Teil des EFFEL-Programms

Standardisierte Massnahmen sind eine von zwei Massnahmenarten im EFFEL-Programm (Effizienzsteigerung durch Elektrizitätslieferanten, Art. 46b EnG). Sie folgen einem vorgegebenen BFE-Katalog mit definierten Einsparwerten.

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