Ersatz von Antriebssystemen bis 75 kW
Motoren und Antriebe
Ziel der Massnahme
Das Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die Stromeinsparungen, welche durch den Ersatz von Elektromotoren bis 75 kW ausgelöst werden, für folgende Standardfälle pauschal zu schätzen: (i) Ersatz eines Motors mit konstanter Geschwindigkeit durch einen anderen Motor mit konstanter Geschwindigkeit, (ii) Ersatz eines Motors mit Frequenzumrichter durch einen anderen Motor mit Frequenzumrichter. Das Nachrüsten mit einem Frequenzumrichter oder spezielle Massnahmen zur Drehmoment- oder Leistungsregelung sind in dieser Dokumentation nicht enthalten.
Beispiele und Szenarien
Ersatz der Motoren, 5.5 kW Leistung (Baujahr 2002), von zwei Antriebssystemen mit Flachriemen ohne Drehzahlregelung, die zwölf Stunden täglich das ganze Jahr über in Betrieb sind
Eingaben
Betriebsdauer: 4'830 h/a
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
| Altes System | Neues System | |
|---|---|---|
| Technologie | Diese Massnahme gilt für Motoren und Frequenzumrichter mit einer Nennleistung Pnom von bis zu 75 kW, die sich im Geltungsbereich von Anhang 2.7 EnEV befinden. | |
| Energieeffizienz | - | Die neuen Komponenten des Antriebssystems müssen mindestens die folgenden Grenzwerte gemäss EnEV einhalten: Motoren Klasse IE4 Frequenzumrichter Klasse IE2 |
| Dimensionierung | Die gesamte installierte Nennleistung des neuen Systems muss tiefer als oder gleich wie die gesamte installierte Nennleistung des alten Systems sein. | |
| Umsetzung | Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden. | |
| Entsorgung | Die verbrauchsrelevanten Komponenten der alten Geräte dürfen innerhalb der Schweiz nicht weiterbetrieben werden. Die fachgerechte Entsorgung oder die Ausfuhr muss auf Anfrage nachgewiesen werden können. | |
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
- 1.Erläuterung (Format PDF, max. 2 A4-Seiten), wie sichergestellt wird, dass die ersetzten Geräte fachgerecht entsorgt wurden (z. B. mittels Deklarationen, Entsorgungspositionen auf Unternehmerrechnungen, usw.).
- 2.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
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KontaktSymbole, Begriffe und Einheiten
| Symbol | Beschreibung | Einheit |
|---|---|---|
Ė | elektrische Leistung | kW |
E | jährlicher Stromverbrauch | kWh/a |
ΔEeco | kumulierte Stromeinsparungen | kWh |
f | Faktor | — |
Ns | Standardwirkungsdauer | a |
Pm | mechanische Leistung | kW |
t | jährliche Betriebsstunden | h/a |
τ | Motorlast | — |
η | Wirkungsgrad | — |
Berechnungsformeln
Anrechenbare Stromeinsparungen
Die kumulierten Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Stromverbrauch vor und nach der Massnahme, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor (0.75) und der Standardwirkungsdauer.
Jährlicher Stromverbrauch (ohne Verbrauchsprofil)
Der Stromverbrauch wird anhand der Nennleistung des Motors, der jährlichen Betriebsstunden, der mittleren Motorlast und des Wirkungsgrads berechnet. Ein Reduktionsfaktor berücksichtigt die Effizienzeinbussen bei kleineren Teillasten.
Jährlicher Stromverbrauch (mit Verbrauchsprofil)
Bei bekanntem Verbrauchsprofil wird die mittlere Leistungsaufnahme im Betrieb mit den jährlichen Betriebsstunden multipliziert.

