Betriebsoptimierung von Lüftungsanlagen
Lüftung
Ziel der Massnahme
Das Ziel ist es, die Stromeinsparungen zu schätzen, welche durch die Betriebsoptimierung von bestehenden Lüftungsanlagen ausgelöst werden. Dies umfasst die Anpassung der Betriebszeiten oder den Einbau einer modulierenden Steuerung.
Anforderungen
Nur Massnahmen, welche die Anforderungen der Energieverordnung (SR 730.01; EnV) einhalten, können angerechnet werden. Die zusätzlichen Anforderungen an die technischen Eigenschaften sowie an die Umsetzung der Massnahme sind in der Tabelle 1 festgelegt.
| Altes System | Neues System | |
|---|---|---|
| Kopplung / Getriebe | - | Bei einem Antrieb mit Drehstrommotoren bis zu einer Wellenleistung von 5 kW muss eine direkte Kopplung gewählt werden. |
| Einsparungen | Ersatz ohne Feinanalyse: | |
| Die Stromeinsparungen werden automatisch in der Monitoringliste (Tabelle B) berechnet. Dieser Ansatz kann nur bis zu einer elektrischen Nennleistung des Motors von 20 kW (altes System) angewendet werden. | ||
| Ersatz mit Feinanalyse: | ||
| Die Analyse muss über mindestens mehrere repräsentative Wochen durchgeführt werden, inkl. Wochenende. Dabei ist es wichtig, den Ist-Zustand für die Analyse nicht zu verändern. Folgende Ergebnisse von der Analyse sind zu dokumentieren: - Der erforderliche Zuluftvolumenstrom und Gesamtdruckdifferenz, inkl. Profil - Wirkungsgrade der Komponenten im Bestpunkt und in den zu erwartenden Betriebspunkten festlegen - Bei Anwendungen mit variablem Betrieb ist es zweckmässig, typische Betriebspunkte mit ihrer Häufigkeit anzugeben - Leitungsführungskonzept und Druckverlustberechnung - Die elektrische Leistungsaufnahme (Wirkleistung) im Betriebszustand (bei dem erforderlich Luftvolumenstrom und Förderdruck). - Strombedarf - Hochrechnung auf 1 Jahr Die Analyse muss die möglichen Optimierungsmassnahmen der neuen Lüftungsanlage aufzeigen sowie die Berechnung des Jahresverbrauchs unter Berücksichtigung eines Ventilators, der den in Anhang 1 geforderten Mindestwirkungsgrad erfüllt. Bei einer Einsparung von über 30 %, müssen diese klar und detailliert begründet werden. | ||
| Umsetzung | Der Ersatz und die Inbetriebnahme des neuen Systems müssen durch eine qualifizierte Fachperson oder Firma durchgeführt werden. | |
Nachweise
Die Einhaltung der Anforderungen muss durch die folgenden Dokumente belegt werden. Die in der Tabelle 2 aufgeführten Unterlagen sind integraler Bestandteil des Nachweises der Massnahmenumsetzung.
- 1.Im Fall eines Ersatzes mit Feinanalyse: den Analysebericht (Format PDF), der von einer qualifizierten Person oder Firma erstellt wurde.
- 2.Im Fall eines Ersatzes ohne Feinanalyse: ein Foto des Typenschilds (Format PNG, JPEG oder PDF) oder ein gleichwertiger Nachweis, der dieselben Informationen enthält (z. B. ein Datenblatt)
- 3.Rechnungsbelege (Format PDF, PNG oder JPEG)
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KontaktSymbole, Begriffe und Einheiten
| Symbol | Beschreibung | Einheit |
|---|---|---|
E | jährlicher Stromverbrauch | kWh/a |
ΔEeco | kumulierte Stromeinsparungen | kWh |
feco | Reduktionsfaktor | — |
Ns | Standardwirkungsdauer | a |
t | Betriebsstunden | h/a |
qv | Volumenstrom | m³/h |
Berechnungsformeln
Anrechenbare Stromeinsparungen
Die anrechenbaren Stromeinsparungen ergeben sich aus der Differenz zwischen dem aktuellen und neuen jährlichen Stromverbrauch, multipliziert mit dem Reduktionsfaktor (0.75) und der Standardwirkungsdauer. Die Standardwirkungsdauer beträgt 1 Jahr für die Anpassung der Betriebszeiten und 4 Jahre für den Einbau einer modulierenden Steuerung.
Stromeinsparung durch Betriebszeitanpassung
Die Stromeinsparung durch Anpassung der Betriebszeiten ergibt sich aus dem alten Stromverbrauch multipliziert mit der relativen Reduktion der Betriebsstunden.
Stromeinsparung durch modulierende Steuerung
Bei der Installation einer modulierenden Steuerung wird die Leistungsaufnahme im Teillastbetrieb proportional zur 2.5 Potenz des relativen Volumenstroms reduziert. Dies führt zu signifikanten Einsparungen gegenüber dem Betrieb mit konstanter Drehzahl.

